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Geheimdienstreform„Verfassungswidrig und gefährlich“

Die Humanistische Union zeigt sich von der geplanten Aufrüstung der Geheimdienste alarmiert. Sie analysiert das Reformpaket und fordert, dass es abgelehnt wird.

  • Constanze
BND-Zentrale
Das Gebäude des Bundesnachrichtendienstes in Berlin. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / imagebroker

Die Humanistische Union (HU) hat eine kritische Analyse zur geplanten Ausweitung der Befugnisse der Geheimdienste vorgelegt. Das Innenministerium plant, dem BND und dem Bundesamt für Verfassungsschutz künftig weit mehr automatisierte und behördenübergreifende geheime Datenanalysen zu erlauben und sie zu auch operativ tätigen Geheimdiensten umzugestalten. Der Entwurf ist vom Kabinett im August verabschiedet worden.

Die bisher praktizierte Trennung zwischen umfassend überwachenden, aber eben nicht selbst eingreifenden Geheimdiensten und der im Gegensatz dazu tätig werdenden Polizei löst sich mit den Reformideen auf: Die Geheimbehörden sammeln nicht mehr nur massenhaft Daten, sondern dürften dann auch auf das beobachtete Geschehen einwirken. Das Gesetzesvorhaben soll dem BND auch erstmals aktives Hacken („Hackbacks“) und sowohl Verfassungsschutz als auch BND Zugriff auf Aufnahmen privater und öffentlicher Videoüberwachungsanlagen sowie umfangreiche biometrische Abgleiche erlauben. Zudem würde mit dem Entwurf die Kontrolle der Geheimdienste neu geregelt und Betroffenenrechte weiter eingeschränkt.

Alle bisher bekannten Stellungnahmen zu der geplanten massiven Ausweitung der Befugnisse beider Geheimdienste bewerten sie überaus kritisch. Auch die HU lässt kaum ein gutes Haar an den gesetzgeberischen Ideen.

Die „Verpolizeilichung“ der Geheimdienste und auch die vorgesehene Ausweitung einiger Befugnisse des Auslandsnachrichtendiensts BND ins Inland stellen aus Sicht der HU das „Sicherheitsgefüge prinzipiell in Frage“. Es handele sich um einen „Paradigmenwechsel“. Zudem sei es schlicht „verfassungswidrig“, wenn die Geheimbehörden nun „operative Befugnisse erhalten, aber deutlich niedrigere Eingriffsschwellen bei der Überwachung haben als die Polizei“.

Das Trennungsgebot werde unterlaufen und die Zuständigkeiten der Polizeibehörden und der Geheimdienste „generell in Frage gestellt“. Das schätzt die HU nicht nur als verfassungswidrig, sondern auch als „gefährlich“ ein.

Auch die Ausweitung der Überwachungsbefugnisse und automatisierten Analysen kritisiert die HU: „Besonders ausufernd, unverhältnismäßig und verfassungswidrig sind die Videoüberwachung und der biometrische Datenabgleich des gesammelten Bildmaterials.“

Geschichtsvergessen und gefährlich

„Berufsgeheimnis gekippt“

Die HU sieht durch den 732-seitigen Entwurf auch das Berufsgeheimnis, den Mandantenschutz, den Quellenschutz, die Pressefreiheit und das Redaktionsgeheimnis bedroht. Demnach sollen beispielsweise die Berufsgeheimnisse von Ärzten oder anderen Heilberufen nicht mehr absolut geschützt sein. Auch bei Journalisten sollen die Geheimen mehr mithorchen dürfen.

Es sei „völlig unverständlich“, warum zahlreiche Berufsgeheimnisträgerprofessionen im Entwurf nicht einmal aufgeführt seien, schreibt die HU. Sie fordert, dass „allen Professionen, denen der Strafprozessordnung zufolge ein Berufsgeheimnis (und damit ein Zeugenverweigerungsrecht) zustehen“, dieses Recht auch durch den BND zu gewährleisten sei.

Auch die vorgesehenen Regelungen für den Verfassungsschutz schützten journalistische Berufsgeheimnisträger zu wenig, vor allem dann, wenn sie indirekt als Dritte miterfasst werden. Faktisch sei damit „das Berufsgeheimnis gekippt“, so die HU. Auch die geplanten Einschränkungen des Vertraulichkeitsschutzes bei Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten seien „völlig unverhältnismäßig“.

Verlagerung der Kontrolle

Nicht akzeptabel sind für die HU auch die neuen Ideen für die Überprüfung der geheimdienstlichen Praktiken. Sie moniert verschiedene „Kontrolllücken“ im Entwurf und insgesamt eine nur unzureichende Kontrolle.

Die Verlagerung der Kontrolle auf den Unabhängigen Kontrollrat (UKRat) sieht die HU kritisch. Dieser UKRat ist ein „gerichtsähnlicher Kontrollrat“ aus sechs unabhängigen Juristen, die mit einem Mitarbeiterstab vorab, aber hinter verschlossenen Türen die Rechtmäßigkeit von geheimdienstlichen Anordnungen prüfen sollen. Solche Anordnungen können beispielsweise Provider zur Übermittlung von Kommunikationsinhalten zwingen. Zuweilen verweigerte der BND der Aufsicht die Einsichtnahme in solche Anordnungen.

Die parlamentarische Aufsicht hat bisher die G10-Kommission, die Kontrollbehörde ist die Bundesdatenschutzbeauftragte (BfDI). Die G10-Kommission soll abgeschafft werden. Auch die BfDI und deren Fachabteilung würden ihre Zuständigkeit mit Inkrafttreten des Gesetzentwurfs verlieren. Deren Kompetenz beruhe aber nicht nur auf juristischen Einschätzungen, sondern auch auf „technischer und datenschutzrechtlicher Sachkunde“. Das werde im Entwurf „weitgehend ausgeblendet“, so die HU. Der „behördenübergreifende Gesamtblick“, den nur die BfDI habe, ginge verloren.

Die mangelnden Kontrollmöglichkeiten in politischen Krisenlagen werden ebenfalls kritisiert. Dabei geht es um Situationen, in denen der Bundestag einen Spannungsfall nach Artikel 80a des Grundgesetzes ausrufen würde. Das ist noch kein militärischer Verteidigungsfall, der die Bundeswehr auf den Plan riefe und die Bevölkerung zur Landesverteidigung auffordern würde. Aber ein Spannungsfall wäre eine ernste außenpolitische Krise.

Dass in solchen Fällen zeitweise gar keine Protokollierung mehr vorgeschrieben ist, schätzt die HU als „besonders alarmierend“ ein. Denn auch eine nachträgliche Kontrolle wäre dann kaum mehr denkbar. „Insbesondere bei heimlichen Eingriffen kann damit die Überprüfung ihrer Rechtmäßigkeit im Nachhinein erheblich erschwert oder verunmöglicht werden.“

„Weiterer Schritt in Richtung Überwachungsstaat“

Im Haushalt des Bundes ist für das Jahr 2027 eine Erhöhung des BND-Budgets auf rund 1,85 Milliarden Euro eingeplant. Der Etat steigt also deutlich, über die Befugnisse muss der Bundestag erst noch befinden.

Die Geheimdienstreform ist aus Sicht der HU ein „weiterer Schritt in Richtung Überwachungsstaat“ mit deutlichen Defiziten bei der Kontrolle der Praktiken und bei den Betroffenenrechten. Ohnehin seien Geheimdienste ihrer Natur wegen schon kaum kontrollierbar. „Nun aber die wenigen Möglichkeiten der teilweisen Kontrolle nicht entsprechend dem Zuwachs an Kompetenzen der Dienste zu stärken, würde für Geheimdienste sprechen, deren Leine so lang wird, dass es fraglich ist, inwiefern diese zum Schutze der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit beitragen.“

Die HU-Analyse von Carola Otte und Philip Dingeldey endet entsprechend mit einer klaren Forderung: „Das Reformpaket, das die Freiheit der Menschen auf deutschem Boden bedroht, sollte daher abgelehnt werden.“ Zwar ist die Neuregelung bis Jahresende auch notwendig, um Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu erfüllen. Doch es würde „reichen, die vom Bundesverfassungsgericht angemahnten Punkte zu reformieren, anstatt einen Paradigmenwechsel der Überwachung und Gewalt einzuführen“.

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